Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB regeln die vertraglichen Bedingungen für den Müllmann-Service zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (Kommunen, Entsorgungsunternehmen und vergleichbare Auftraggeber). Sie gelten nicht für die reine Nutzung der Marketing-Website und nicht als Nutzungsbedingungen der App für Bürger.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Anbieter
Anbieter des Müllmann-Service ist Robert Gering, Helga-Seibert-Str. 37, 76149 Karlsruhe (im Folgenden „Anbieter“ oder „Müllmann“). Kontaktdaten und weitere Anbieterkennzeichnung finden sich im Impressum.
1.2 Kundenkreis
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Kommunen, Entsorgungsunternehmen, Zweckverbänden und sonstigen gewerblichen oder öffentlich-rechtlichen Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“). Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern und nicht als Nutzungsbedingungen der Müllmann-App oder des Web-Kalenders für Bürger. Die Nutzung der Marketing-Website unter muellmann-app.de unterliegt nicht diesen AGB.
1.3 Vertragsschluss
Der Vertrag über den Müllmann-Service kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots des Anbieters bzw. durch eine entsprechende schriftliche Beauftragung (einschließlich E-Mail) zustande. Darstellungen auf der Website (Preise, Pakete, Angebotsrechner) sind freibleibend und stellen kein verbindliches Angebot im Rechtssinne dar.
1.4 Vorrang des Angebots
Das jeweils zugrunde liegende Angebot bzw. die Auftragsbestätigung hat Vorrang vor diesen AGB. Abweichende oder ergänzende Regelungen im Angebot (z. B. zu Leistungsumfang, Preisen, Laufzeit oder Sonderkonditionen) gelten vorrangig. Im Übrigen gelten diese AGB.
1.5 Entgegenstehende Bedingungen
Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (§ 126b BGB) zu.
2. Leistungsgegenstand
2.1 Müllmann-Service
Gegenstand des Vertrags ist der digitale Abfuhrkalender-Service „Müllmann“ für den Kunden. Der Anbieter digitalisiert und betreibt die Abfuhrtermine des Kunden und stellt sie den Haushalten vor Ort über die vereinbarten Kanäle bereit. Der konkrete Umfang (Gebiet, Abfallarten, Kanäle, Straßenverzeichnis, Sonderleistungen) ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
2.2 Typische Leistungsbestandteile
Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, kann der Service insbesondere folgende Bestandteile umfassen:
- Aufbereitung und Integration der Abfuhrtermine in den Müllmann-Service
- Bereitstellung der Termine in der Müllmann-App (iOS und Android)
- Online-Kalender (Web) für die Gemeinde, soweit vereinbart
- PDF-Jahreskalender und ICS-Abo, soweit vereinbart
- Push-Erinnerungen an Abfuhrtermine für Endnutzer der App
- Laufende Aktualisierung bei Planänderungen im vereinbarten Rahmen
- Jährlicher Reimport bzw. Aktualisierung der Abfuhrtermine
2.3 Datenimport und Jahreswechsel
Im Regelfall erstellt der Anbieter im Rahmen der Erstintegration einmalig die Abfuhrdaten bzw. den Import-Ablauf auf Basis der vom Kunden gelieferten Unterlagen und eines definierten Datenformats. In den Folgejahren liefert der Kunde die Abfuhrtermine (und ggf. das Straßenverzeichnis) rechtzeitig im vereinbarten Format. Auf dieser Grundlage erfolgt der Reimport weitgehend automatisiert.
Ein reibungsloser Jahreswechsel setzt voraus, dass sich Schnittstelle und Datenformat nicht ändern. Änderungen am Format, an der Schnittstelle oder an der Gebietsstruktur sowie die Aufbereitung von Daten außerhalb des vereinbarten Formats können Mehrleistungen sein und werden – sofern nicht im Angebot enthalten – gesondert vereinbart (z. B. nach Aufwand). Abweichende Modelle (z. B. jährliche Vollaufbereitung durch den Anbieter) können im Angebot festgelegt werden.
2.4 Keine Leistungsbestandteile
Nicht Gegenstand des Müllmann-Service sind – soweit nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart – insbesondere:
- Individuelle Softwareentwicklung oder Anpassungen außerhalb des Standard-Service
- Betrieb oder Pflege von Systemen des Kunden (z. B. eigene Website, Fachverfahren)
- Homescreen-Widgets oder Funktionen, die der Anbieter nicht anbietet
- Hoheitliche oder rechtliche Abfallberatung gegenüber Bürgern; der Service stellt Kalender- und Termininformationen bereit, ersetzt aber keine behördliche Auskunft
- Garantierte Erreichbarkeit jedes einzelnen Haushalts (App-Installation und Push-Zustellung hängen von Endgeräten und Stores ab)
2.5 Abnahme und Mängel der Integrationsleistung
Die einmalige Erstintegration (Ziffer 2.3) ist eine abgrenzbare Leistung mit Erfolgsbezug. Nach Bereitstellung der Termine im Müllmann-Service teilt der Anbieter dem Kunden die Fertigstellung mit; der Kunde prüft das Ergebnis und erklärt die Abnahme oder rügt Mängel in Textform. Nimmt der Kunde die Integrationsleistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) ab und rügt er in dieser Frist auch keinen Mangel, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Anbieter hierauf hingewiesen hat. Bei Mängeln der Integrationsleistung hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung; die weiteren gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt. Ansprüche wegen Mängeln der Integrationsleistung verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme; die Fälle der Ziffer 8.1 sowie zwingende gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Datenlieferung
Der Kunde stellt dem Anbieter die für die Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und im vereinbarten Format zur Verfügung – insbesondere Abfuhrtermine, Abfallarten, Gebiets- bzw. Straßeninformationen sowie sonstige im Angebot genannte Daten. Die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der gelieferten Daten verantwortet der Kunde.
3.2 Ansprechpartner und Mitwirkung
Der Kunde benennt einen Ansprechpartner für fachliche und organisatorische Fragen und stellt sicher, dass Anfragen des Anbieters (z. B. Freigaben, Klärungen zu Daten oder Gebieten) in angemessener Frist beantwortet werden. Verzögerungen durch ausbleibende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
3.3 Folgen unzureichender Mitwirkung
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im vereinbarten Format nach, können sich vereinbarte Termine (z. B. Go-Live, Jahresaktualisierung) entsprechend verschieben. Zusätzlicher Aufwand, der hierdurch entsteht – einschließlich Nacharbeit, Formatkorrekturen oder erneuter Importe – wird dem Kunden vorab in prüffähiger Form angezeigt und gesondert berechnet, sofern er nicht bereits im Angebot enthalten ist; Ziffer 5.5 gilt entsprechend.
3.4 Berechtigung an gelieferten Daten
Der Kunde sichert zu, dass er berechtigt ist, die gelieferten Daten dem Anbieter zur Erfüllung des Vertrags zu überlassen und für den Müllmann-Service (einschließlich Veröffentlichung gegenüber Endnutzern in den vereinbarten Kanälen) nutzen zu lassen. Rechte Dritter und gesetzliche Geheimhaltungs- oder Veröffentlichungsvorgaben hat der Kunde zu beachten.
3.5 Kontrolle nach Bereitstellung
Nach jeder Bereitstellung neuer oder aktualisierter Abfuhrtermine – insbesondere nach dem jährlichen Reimport (Ziffer 2.3) – zeigt der Anbieter dem Kunden die Bereitstellung an. Der Kunde prüft die bereitgestellten Termine selbständig und ohne gesonderte Aufforderung: Er gleicht sie in zumutbarem Umfang mit den von ihm gelieferten Daten ab, insbesondere auf Vollständigkeit und Richtigkeit, die Zuordnung zu Gebieten, Straßen und Abfallarten sowie die Übernahme mitgeteilter Terminverschiebungen. Die Prüffrist beträgt 14 Kalendertage; sie beginnt mit dem Zugang der Bereitstellungsanzeige, jedoch nicht bevor dem Kunden eine zumutbare Prüfmöglichkeit tatsächlich zur Verfügung steht. Bei ordnungsgemäßer, zumutbarer Prüfung erkennbare Fehler meldet der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb der Prüffrist, in Textform; später erkennbare oder versteckte Fehler meldet er unverzüglich nach deren Entdeckung.
Zu technischen Spezialprüfungen oder zur Entdeckung versteckter Fehler innerhalb der Prüffrist ist der Kunde nicht verpflichtet; mit dem Ablauf der Prüffrist ist keine Ausschluss- oder Abnahmefiktion verbunden. Für umfangreiche Datenlieferungen können die Parteien in Textform eine begründete längere angemessene Frist vereinbaren; ist der Prüfumfang objektiv unzumutbar oder bestehen technische Zugangshindernisse und zeigt der Kunde dies rechtzeitig an, verlängert sich die Frist angemessen.
Der Kunde ergreift zumutbare Maßnahmen, um drohende Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen, soweit dies in seinem Verantwortungsbereich liegt. Verletzt der Kunde diese Pflichten schuldhaft und wird dadurch ein Schaden verursacht oder vergrößert, bestimmen sich Ersatzpflicht und Umfang des Ersatzes nach § 254 BGB, insbesondere nach den beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträgen; ein automatischer Anspruchsverlust ist damit nicht verbunden. Die Verantwortung des Anbieters für seine eigenen Leistungspflichten sowie die Verantwortung des Kunden für die inhaltliche Richtigkeit der gelieferten Daten (Ziffer 3.1) und die Abnahme der Erstintegration (Ziffer 2.5) bleiben unberührt.
4. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
4.1 Laufzeit
Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, läuft der Vertrag mindestens bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, für das die Abfuhrtermine bereitgestellt werden. Beginn und etwaige abweichende Mindestlaufzeiten (z. B. Mehrjahresvereinbarung) ergeben sich aus dem Angebot.
4.2 Verlängerung
Kündigen weder der Kunde noch der Anbieter den Vertrag fristgerecht, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Kalenderjahr. Für das Verlängerungsjahr gelten die dann vereinbarten oder – mangels neuer Vereinbarung – die zuletzt geltenden Konditionen, vorbehaltlich zulässiger Preisanpassungen nach diesen AGB bzw. dem Angebot. Liegt der Kündigungsstichtag (Ziffer 4.3) des ersten Vertragsjahres bei Vertragsschluss bereits in der Vergangenheit oder weniger als zwei Monate in der Zukunft, kann der Kunde die erste automatische Verlängerung binnen zwei Monaten ab Vertragsschluss durch Kündigung in Textform abwenden.
4.3 Kündigung
Eine ordentliche Kündigung muss dem anderen Vertragspartner spätestens am 31. Oktober des laufenden Kalenderjahres zugehen, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet und sich nicht um ein weiteres Kalenderjahr verlängert. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.4 Form der Kündigung
Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Ausreichend ist insbesondere eine Kündigung per E-Mail an die im Vertrag bzw. Angebot genannte Adresse des Anbieters (bzw. an die vom Kunden benannte Kontaktadresse).
4.5 Folgen der Vertragsbeendigung
Mit wirksamer Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter den Müllmann-Service für den Kunden ein (einschließlich zugehöriger Online-Kalender/Subdomains und der weiteren vereinbarten Kanäle, soweit sie dem Kundenvertrag zuzuordnen sind). Auf Wunsch des Kunden und soweit technisch zumutbar stellt der Anbieter die zuletzt vom Kunden gelieferten bzw. für den Kunden geführten Abfuhrdaten in einem gängigen Format zur Verfügung. Soweit der Anbieter im Einzelfall personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (Ziffer 7.3), werden diese nach Beendigung nach Wahl des Kunden zurückgegeben oder gelöscht; Einzelheiten regelt die hierfür abgeschlossene Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.
5. Preise, Zahlung und Steuern
5.1 Preise
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Preisangaben auf der Website (einschließlich Angebotsrechner und Paketübersichten) sind freibleibend und unverbindlich. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
5.2 Abrechnung
Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, gilt:
- Einmalige Integrations- bzw. Setup-Kosten werden mit Abschluss der Integration (Veröffentlichung der Termine im Müllmann-Service) in Rechnung gestellt.
- Jährliche Nutzungs- bzw. Wartungsgebühren werden für das jeweilige Leistungsjahr erhoben – in der Regel im Zusammenhang mit dem Datenimport bzw. der Fortführung für das Folgejahr, sofern das Angebot keinen anderen Zeitpunkt vorsieht.
5.3 Zahlungsziel
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
5.4 Preisanpassung
Für Verlängerungsjahre kann der Anbieter die jährlichen Gebühren um höchstens 10 % gegenüber dem zuletzt vereinbarten Jahrespreis je Verlängerungsjahr anpassen. Eine Preisanpassung wird dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Kündigungsstichtag (Ziffer 4.3) in Textform angekündigt und wird erst zum Beginn des folgenden Verlängerungsjahres wirksam; der Kunde kann den Vertrag bis zum Kündigungsstichtag ordentlich kündigen (Ziffer 4.3) und so das Wirksamwerden der Anpassung vermeiden. Unterbleibt eine Anpassung, gilt der zuletzt vereinbarte Preis fort. Wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung (Angebot/Nachtrag).
5.5 Mehraufwand
Zusätzlicher Aufwand, der nicht im Angebot enthalten ist – insbesondere wegen geänderten Datenformats oder geänderter Schnittstelle, fehlerhafter oder unvollständiger Datenlieferungen, kurzfristiger Korrekturen außerhalb des vereinbarten Rahmens oder sonstiger Sonderwünsche – wird dem Kunden vorab in prüffähiger Form (Aufwandsschätzung) angezeigt und nur nach ausdrücklicher Beauftragung gesondert berechnet, in der Regel nach dem im Angebot genannten Stundensatz. Für Mehrleistungen infolge von Format-, Schnittstellen- oder Gebietsänderungen gilt Ziffer 2.3; Mehraufwand infolge verletzter Mitwirkungspflichten richtet sich nach Ziffer 3.3.
5.6 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
6. Verfügbarkeit und Support
6.1 Betrieb und Verfügbarkeit
Der Anbieter betreibt den Müllmann-Service mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Es wird keine feste prozentuale Verfügbarkeitsgarantie (SLA) geschuldet, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Vorübergehende Beeinträchtigungen durch Wartung, Updates, Störungen bei Hosting- oder Netzbetreibern, höherer Gewalt oder durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters sind möglich. Soweit zumutbar, informiert der Anbieter über absehbare, wesentliche Unterbrechungen.
6.2 Support
Support für den Kunden erfolgt ausschließlich per E-Mail an die im Angebot benannte Kontaktperson des Anbieters bzw. die dort genannte E-Mail-Adresse, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Der Anbieter bearbeitet Anfragen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten nach bestem Bemühen (Best Effort); verbindliche Reaktions- oder Lösungsfristen bestehen nicht, soweit nicht gesondert vereinbart.
6.3 Hinweise zu Support-Auskünften
Support-Antworten – auch soweit unter Einsatz von KI-Sprachmodellen vorbereitet oder versandt – sind unverbindliche Auskünfte zur Nutzung des Müllmann-Service. Es wird keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck übernommen; sie ersetzen insbesondere keine rechtliche, behördliche oder fachliche Beratung. Auf Wunsch kann eine menschliche Nachprüfung angeboten werden. Nähere Hinweise zur Verarbeitung im Support finden sich in der Datenschutzerklärung für den E-Mail-Support.
6.4 Höhere Gewalt
Wird eine Vertragspartei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert, ruhen die betroffenen Leistungspflichten für die Dauer des Ereignisses und einer angemessenen Anlauffrist. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der Partei liegende Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, großflächige Strom- oder Netzausfälle, Streik, behördliche Maßnahmen, Pandemien). Die betroffene Partei zeigt Eintritt und voraussichtliche Dauer unverzüglich in Textform an und bemüht sich, die Auswirkungen zu begrenzen. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate an, kann jede Partei den Vertrag mit Wirkung für die Zukunft außerordentlich kündigen.
7. Daten, Inhalte und Rechte
7.1 Abfuhr- und Kundendaten
An den vom Kunden gelieferten Abfuhrterminen, Straßenverzeichnissen und sonstigen fachlichen Inhalten verbleiben die Rechte beim Kunden bzw. den berechtigten Dritten. Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, auf die Vertragslaufzeit und den Vertragszweck beschränktes Recht ein, diese Daten zu speichern, zu verarbeiten, zu vervielfältigen und in den vereinbarten Kanälen (App, Online-Kalender, PDF, ICS u. a.) zu veröffentlichen und Endnutzern zugänglich zu machen.
7.2 Software, Marke und Plattform
Alle Rechte an der Müllmann-Software, der technischen Plattform, Designs, Marken, Domains und sonstigen Schutzrechten des Anbieters verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält kein Eigentum an Software oder Quellcode, sondern nur die im Vertrag vorgesehene Nutzung des Müllmann-Service für die vereinbarte Gemeinde bzw. den vereinbarten Anwendungsbereich.
7.3 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzerklärungen, insbesondere für die App und den Web-Kalender sowie den E-Mail-Support. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet und dies datenschutzrechtlich eine Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) darstellt, schließen die Parteien vor Aufnahme der Verarbeitung eine entsprechende Vereinbarung (AVV) ab; dies gilt unabhängig von einem gesonderten Verlangen des Kunden. Die AGB ersetzen keinen AVV. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit richtet sich nach den tatsächlichen Zwecken und Mitteln der jeweiligen Verarbeitung, nicht allein nach der Datenlieferung: Für die vom Anbieter betriebene Verarbeitung der Nutzungs-, Zugriffs- und Diagnosedaten in App und Web-Kalender ist der Anbieter datenschutzrechtlich Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO); Einzelheiten regelt die Produkt-Datenschutzerklärung. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Rechtmäßigkeit und inhaltliche Richtigkeit der von ihm gelieferten Abfuhr-, Straßen- und Gebietsdaten; allgemeine Abfuhrtermine, Straßen- und Gebietsdaten sind nicht ohne Weiteres personenbezogen. Soweit für einzelne Verarbeitungen — etwa Nutzungsanalyse oder Fehlerdiagnose — eine Einwilligung der Endnutzer erforderlich ist, holt der Anbieter diese von den betroffenen Endnutzern selbst ein; die Beauftragung durch den Kunden oder die Annahme dieser AGB ersetzt eine solche Einwilligung nicht. Einzelheiten auch hierzu regelt die Produkt-Datenschutzerklärung.
7.4 Endnutzer
Bürger sowie sonstige Endnutzer der App oder des Web-Kalenders sind nicht Vertragspartner dieser AGB. Für die Nutzung der Apps gelten die jeweiligen Bedingungen der App-Stores sowie die produktbezogenen Hinweise des Anbieters. Der Vertrag zwischen Anbieter und Kunde begründet kein Vertragsverhältnis des Anbieters mit einzelnen Haushalten und keine Pflicht des Anbieters, jeden Haushalt technisch zu erreichen.
7.5 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Preise, Konditionen, technische und organisatorische Interna sowie als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen – vertraulich und nutzen sie nur für Vertragszwecke. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt oder eigenständig entwickelt wurden oder aufgrund Gesetzes, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung – einschließlich informationsfreiheits- und transparenzrechtlicher Pflichten des Kunden – offenzulegen sind. Die Pflicht gilt für die Vertragsdauer und zwei Jahre darüber hinaus fort.
7.6 Referenznennung
Der Anbieter darf den Kunden (Name und Wappen/Logo) als Referenz auf seiner Website und in Angebotsunterlagen nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
8. Haftung
8.1 Unbeschränkte Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
8.2 Leichte Fahrlässigkeit
Außer in den Fällen der Ziffer 8.1 haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.3 Typische Risikobereiche
Vorbehaltlich der Ziffern 8.1 und 8.2 gilt insbesondere:
- Der Anbieter haftet nicht für Schäden, soweit diese ausschließlich auf vom Kunden zu verantwortenden unrichtigen, unvollständigen, verspäteten oder nicht formatgerecht gelieferten Daten beruhen und den Anbieter keine eigene Pflichtverletzung trifft. Eine Freigabe von Inhalten durch den Kunden entlastet den Anbieter nicht von der Verantwortung für eigene Import-, Verarbeitungs- oder Darstellungsfehler (Ziffern 8.1 und 8.2). Haben beide Parteien zum Schaden beigetragen, gelten § 254 BGB und Ziffer 3.5.
- Nimmt ein Dritter, insbesondere ein Nutzer der App oder des Web-Kalenders, den Anbieter wegen eines Schadens in Anspruch, der ausschließlich auf vom Kunden zu vertretenden unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Daten beruht, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen frei. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, auch soweit sich der Anspruch als unbegründet erweist. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich in Textform über die Inanspruchnahme, erkennt Ansprüche nicht ohne Zustimmung des Kunden an, schließt keinen Vergleich ohne dessen Zustimmung und stimmt die Verteidigung mit ihm ab. Der Kunde kann sich an der Verteidigung beteiligen. Verletzt der Anbieter diese Pflichten, entfällt die Freistellung, soweit dem Kunden dadurch ein Nachteil entsteht.
- Der Anbieter haftet nicht für die Erreichbarkeit einzelner Haushalte, die Installation oder Aktualität der App auf Endgeräten, die Zustellung von Push-Nachrichten oder für Störungen und Vorgaben der App-Stores, Netzbetreiber oder sonstiger Dritter außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
- Der Anbieter haftet nicht für vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Service im Rahmen von Ziffer 6.1 oder für höhere Gewalt. Für Hosting-, Netz- oder Plattformdienste, die der Anbieter zur Leistungserbringung einsetzt, gilt § 278 BGB; das Verschulden dieser Erfüllungsgehilfen steht dem eigenen Verschulden gleich. Für Störungen außerhalb seines Einflussbereichs (z. B. Netz des Kunden, App-Stores, allgemeine Internet-Störungen) haftet der Anbieter nur bei eigenem Verschulden.
- Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung beim Kunden oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden) ist ausgeschlossen, soweit diese nicht als vorhersehbarer, vertragstypischer Schaden im Sinne der Ziffer 8.2 zu ersetzen sind; die Ziffern 8.1 und 8.2 bleiben unberührt.
8.4 Support und Auskünfte
Für Support-Antworten und sonstige Auskünfte – einschließlich unter Einsatz von KI-Systemen erstellter oder versandter Mitteilungen – gilt Ziffer 6.3. Vorbehaltlich der Ziffern 8.1 und 8.2 übernimmt der Anbieter keine Haftung für Schäden aus dem Vertrauen auf solche unverbindlichen Auskünfte.
8.5 Erfüllungsgehilfen
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
9. Subunternehmer und Hosting
9.1 Einsatz von Dienstleistern
Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung des Müllmann-Service technische und organisatorische Dienstleister einzusetzen (insbesondere Hosting, Content Delivery, E-Mail-Versand, Analyse- oder Support-Infrastruktur). Der Anbieter bleibt dem Kunden gegenüber für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
9.2 Keine abschließende Tool-Liste
Eine abschließende Aufzählung einzelner Anbieter oder Produkte ist in diesen AGB nicht vorgesehen, damit der Service technisch weiterentwickelt und Dienstleister bei Bedarf gewechselt werden können. Wesentliche Änderungen, die den Datenschutz betreffen, werden im Rahmen der jeweils geltenden Datenschutzerklärungen und – soweit erforderlich – über die Auftragsverarbeitung abgebildet.
9.3 Datenschutz
Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, gelten die Hinweise in den Datenschutzerklärungen (insbesondere App und Web-Kalender) sowie ggf. eine gesonderte AVV nach Ziffer 7.3. Technische und organisatorische Maßnahmen richten sich nach dem Stand der Technik und den mit den Dienstleistern getroffenen Vereinbarungen.
10. Änderungen der AGB und des Dienstes
10.1 Maßgebliche Fassung und Änderungen dieser AGB
Für den Vertrag gilt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannte Fassung dieser AGB. Frühere Fassungen bleiben unter /agb/ abrufbar. Änderungen dieser AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Parteien sie in Textform (Ziffer 11.3) vereinbaren, etwa mit dem Angebot für ein Verlängerungsjahr. Beabsichtigte Änderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Kündigungsstichtag (Ziffer 4.3) in Textform mit, in der Regel per E-Mail an die vom Kunden benannte Kontaktadresse; ein zusätzlicher Hinweis in der Admin-Oberfläche ist möglich. Stimmt der Kunde nicht zu, gilt die bisherige Fassung fort; das Recht beider Parteien zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 4.3 bleibt unberührt. Eine Pflicht des Kunden, die Website auf Änderungen zu prüfen, besteht nicht.
10.2 Weiterentwicklung des Service
Der Anbieter darf den Müllmann-Service technisch und inhaltlich weiterentwickeln, Funktionen anpassen, ersetzen oder einstellen, solange der vertraglich vereinbarte Kern (Bereitstellung der Abfuhrtermine des Kunden über die im Angebot vereinbarten Kanäle im üblichen Rahmen) erhalten bleibt. Optik, Bedienung, Plattformdetails und unterstützte Endgeräte können sich ändern.
10.3 Wesentliche Leistungsreduktion
Entfällt ein wesentlicher, im Angebot ausdrücklich zugesagter Leistungsbestandteil dauerhaft und ohne gleichwertigen Ersatz, kann der Kunde den Vertrag aus diesem Grund außerordentlich kündigen, soweit ihm ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 8.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
11.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Karlsruhe. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Erfüllungsort für die Leistungen des Anbieters ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
11.3 Form von Änderungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist; ausreichend ist eine Erklärung per E-Mail. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Formklausel. Der Vorrang individueller Vertragsabreden (§ 305b BGB) sowie Ziffer 10.1 bleiben unberührt.
11.4 Vollständigkeit
Der Vertrag besteht aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung, diesen AGB sowie etwaigen in Textform vereinbarten Nachträgen. Zum Vorrang des Angebots gilt Ziffer 1.4. Individuelle Vertragsabreden (§ 305b BGB) haben Vorrang und gelten auch ohne Einhaltung der Form nach Ziffer 11.3; im Übrigen bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
11.5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung und zur Füllung von Regelungslücken tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).
11.6 Abtretung und Vertragsübernahme
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Überträgt der Anbieter den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger, der in die Rechte und Pflichten dieses Vertrags eintritt, teilt er dies dem Kunden vorher in Textform mit; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung außerordentlich kündigen. Die Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetzes bleibt unberührt.
Fassung 1.0 vom 23.10.2026
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